Die Branchenverbände Bundesverband Presse-Grosso, Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) haben sich auf eine Erweiterung der Pressecodierung von Zeitschriften und Zeitungen geeinigt. Ziel ist die effektive Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes.
Presseprodukte mit CDs, CD-ROMs oder DVDs, die mit einer Altersbeschränkung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) oder Freiwilligen Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware (USK) gekennzeichnet sind, werden mit einem neuen „Jugendschutz-Präfix“ im GTIN-Code (ehemals EAN-Code) versehen.
Dieser neue, gemeinsam mit GS1 Germany entwickelte, Branchenstandard soll spätestens zum 01. Januar 2012 umgesetzt sein.
Das neue Jugendschutz-Präfix ermöglicht zusätzlich zu den vorhandenen visuellen Jugendschutzkennzeichnungen eine softwaregesteuerte Erkennung beim Kassiervorgang. Nach entsprechender Anpassung der Kassen-Software des Einzelhandels kann die neue Codierung beim Scannen von Presseprodukten an der Kasse ein akustisches, wahlweise zusätzlich optisches Signal auslösen.
Mit dem Projekt kommen die Branchenverbände den Wünschen des Einzelhandels nach, der zur Unterstützung des effizienten Kassen-Checkouts zusätzlich zu der vorhandenen Kennzeichnung der Presseprodukte eine softwarebasierte Erkennungsroutine bevorzugt – wie schon bei anderen jugendschutzrelevanten Warengruppen wie Tabakwaren oder Alkohol.
Alle QUORiON Touch Kassensysteme unterstützen diesen neuen Standard in vollem Umfang.
So richten Sie es ein:

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